Was macht ein Verfahrensbeistand?
Ein Verfahrensbeistand wird häufig als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Seine Aufgabe ist es, die Interessen des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er erklärt dem Kind das Verfahren in geeigneter Weise und bringt seine Sichtweise ein. Der Verfahrensbeistand ist nicht der gesetzliche Vertreter des Kindes und muss nicht zwingend Rechtsanwalt sein. Über seine Bestellung entscheidet das Familiengericht.
§ 158 FamFG – Bestellung · § 158a FamFG – Eignung · § 158b FamFG – Aufgaben und Rechtsstellung
Richterliche Unabhängigkeit und Gesetzesbindung
Richterinnen und Richter sind unabhängig. Zugleich sind sie an Gesetz und Recht gebunden; die Grundrechte gelten auch für die Rechtsprechung unmittelbar. Diese Bindung ergibt sich insbesondere aus Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG. § 38 DRiG regelt ergänzend den Richtereid.
Was ist Rechtspsychologie?
Rechtspsychologie verbindet psychologisches Wissen mit Fragen des Rechtswesens. Sie untersucht beispielsweise, wie Aussagen beurteilt oder psychologische Erkenntnisse in gerichtlichen Verfahren genutzt werden. Zu ihren Bereichen gehören die forensische Psychologie und die Kriminalpsychologie. Psychologische Sachverständige liefern fachliche Beurteilungen; die rechtliche Entscheidung trifft das Gericht.
Deutsche Gesellschaft für Psychologie · BDP, Sektion Rechtspsychologie
Was leistet eine methodenkritische Stellungnahme?
Sie untersucht, ob Fragestellung, Datenerhebung, Methoden und Schlussfolgerungen eines vorhandenen Gutachtens zusammenpassen. Dabei können etwa unklare Informationsquellen, nicht ausreichend geprüfte alternative Erklärungen oder begründungsbedürftige Schlussfolgerungen sichtbar werden.
Eine solche Stellungnahme ist von einer neuen Begutachtung zu unterscheiden. Sie trifft nicht automatisch eine neue Diagnose und entscheidet keine Rechtsfrage. Der konkrete Prüfauftrag legt fest, welche Aussagen fachlich möglich sind.
Gutachtenprüfung kennenlernenDie Zusammenfassungen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, das anwendbare Verfahrensrecht und die vollständigen Entscheidungen. Eine fachliche Prüfung ersetzt keine anwaltliche Beratung und wahrt keine gerichtlichen Fristen.